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Allgemeine Geschäftsbedingungen | MS-Personaltraining – Marius Schürmann
§ 1 Vertragsgegenstand
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Kunden, die Leistungen von Personal Trainer Marius Schürmann in Anspruch nehmen.
1.2 Zu den Kunden im Sinne von § 1.1 zählen Privatpersonen, Unternehmen und staatliche Einrichtungen.
1.3 Der Vertrag wird zwischen dem Kunden und Personaltrainer Marius Schürmann, Widdersdorferstraße 411b, 50933 Köln, geschlossen.
§ 2 Die Leistungen
2.1 Personal Trainer Marius Schürmann bietet dem Kunden ein individuelles und auf die Ziele, Wünsche und Bedürfnisse des Kunden optimal ausgerichtetes und maßgeschneidertes Trainingskonzept an. Ein solches Trainingskonzept ist eine sportliche Trainings- und Gesundheitsmaßnahme, die sich an die körperlichen Fähigkeiten und Voraussetzungen des Kunden orientiert. Das Konzept wird in Form von einer oder mehreren – entsprechend der Angaben auf dem Vertrag – von Personal Trainer Marius Schürmann vorbereiteten und persönlich angeleiteten Trainingseinheiten durchgeführt.
2.2 Das Training von Personal Trainer Marius Schürmann gewährleistet eine gewissenhafte Umsetzung des erarbeiteten Konzepts.
2.3 Ein auf den Kunden individuell zugeschnittenes Trainingskonzept basiert auf den Angaben in dem vom Kunden auszufüllenden und zu unterschreibenden Anamnese-Fragebogens. Fehlerhafte oder fehlende Angaben gehen nicht zulasten von Personaltrainer Marius Schürmann.
§ 3 Trainingsplanung/ Trainingszeiten / Terminplanung
3.1 Eine Trainingseinheit dauert in der Regel – entsprechend dem Vertrag – 45, 60, 75 oder 90 Minuten.
3.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Kunden abgesprochen. In einem Beratungsgespräch und anschließendem Fitnesstest werden vorab die Trainingsinhalte und -ziele mit dem Kunden zusammen abgestimmt.
3.3 Das Training wird an dem vom Kunden gewünschten oder vom Personal Trainer empfohlenen Ort durchgeführt. Dies kann am Wohnort des Kunden, bei der Arbeit, in einem Fitnessstudio oder an einem sonstigen, geeigneten Ort sein.
3.4 Die Terminvergabe erfolgt individuell. Die Durchführung eines Personal Trainings setzt die schriftliche, textförmliche oder mündliche Vereinbarung eines entsprechenden Termins zwischen dem Kunden und Personaltrainer Marius Schürmann voraus. Die Vereinbarung eines Termins zur Durchführung eines Personal Trainings ist für beide Parteien verbindlich. Es handelt sich hierbei insoweit um eine vereinbarte Leistungszeit im Sinne von § 271 BGB.
§ 4 Umplanung/ Absagen/ Nichterscheinen
4.1 Sowohl das Absagen als auch Verlegen einer Trainingseinheit sollte spätestens 24 Stunden vor dem ursprünglich geplanten Beginn von beiden Seiten erfolgen. Bei Absagen durch den Kunden innerhalb dieses Zeitraumes werden die Kosten für die betroffene Trainingseinheit in voller Höhe berechnet. Das Gleiche gilt für unentschuldigtes Nichterscheinen.
4.2 Auf kurzfristige Verhinderung oder Absagen nach §4.1 gelten grundsätzlich keine Ansprüche auf Erstattung des Leistungsbetrages. Beruht diese Verhinderung aus gesundheitlichen Gründen, ist dies dem Trainer sofort mitzuteilen.
4.3 Die aufgrund bei höherer Gewalt (z.B. Krankheit des Kunden oder des Trainers) ausgefallenen Zeiten können zurückerstattet oder auf Wunsch gutgeschrieben werden.
4.4 Es wird darum gebeten, ein vom Kunden geplanter Urlaub aus Gründen der Flexibilität 2 bis 4 Wochen vor Urlaubsantritt Personaltrainer Marius Schürmann bekannt zu geben.
§ 5 Vergütung/ Spezifische Kosten
5.1 Die Vergütung der Dienstleistungen von Personal Trainer Marius Schürmann richtet sich nach den Angaben des abgeschlossenen Vertrags.
5.2 Die Zahlung des Rechnungsbetrages kann entweder in bar oder per Überweisung auf das im Vertrag bzw. in der Rechnung angegebene Konto erfolgen. Ein Rechnungsbetrag ist innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.
5.3 Der Kunde hat die Möglichkeiten, sogenannte Karten zu buchen. Der Abschluss eines Kartenvertrages begründet ein SchuldverhäItnis zwischen den Parteien und berechtigt den Kunden an der im Vertrag vereinbarten Anzahl von Personal Trainings teilzunehmen. Diese Karten besitzen eine entsprechende Gültigkeit von 12 Monaten. Sollte der Kunde die auf der gebuchten Karte enthaltenden Trainingseinheiten nicht in dem Zeitraum der Gültigkeit verwenden, verfallen die noch ausstehenden Trainingseinheiten.
5.4 Werden aufgrund der Trainingsziele und -wünsche des Kunden Tageskarten, monatliche Mitgliedsbeiträge im Fitnessstudio oder anderweitige Gebühren erforderlich, sind diese Kosten vom Kunden zu übernehmen.
5.5 Sollte im Rahmen der ganzheitlichen Betreuung eine Behandlung durch Arzt, Physiotherapeut, Heilpraktiker oder sonstige Kooperationspartner erforderlich sein, gelten die Abrechnungsmodalitäten dieser Kooperationspartner.
5.6 Ist eine Begleitung durch Personal Trainer Marius Schürmann auf Reisen gewünscht, so sind die Spesen vom Kunden zu übernehmen. Zudem wird ein pauschales Honorar für die Zeit der Reise vereinbart.
5.7 Bei allen Dienstleistungen sind die von Personal Trainer Marius Schürmann entstehenden Anreisekosten im Stadtgebiet München ausgehend vom Hauptbahnhof in einem Umkreis von 5 km im Preis enthalten. Entfernungen, die darüber hinaus gehen, werden mit 1 € pro gefahrenem Kilometer berechnet.
§ 6 Ärztlicher Gesundheitscheck
Unabhängig von dem durch Personal Trainer Marius Schürmann zu Beginn durchzuführenden Fitnesstests ist der Kunde verpflichtet, seinen Gesundheitszustand, sofern erforderlich und ggf. auf Anraten von Personal Trainer Marius Schürmann bei einem Arzt seiner Wahl überprüfen zu lassen und das Ergebnis mit Personal Trainer Marius Schürmann persönlich, offen und wahrheitsgemäß zu besprechen. Liegen gesundheitliche Probleme vor, wird in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Facharzt über eine mögliche Trainingsgestaltung gesprochen.
§ 7 Nachträglich eintretende Veränderungen des Gesundheitszustandes
Der Kunde ist verpflichtet, nach Vertragsabschluss eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden, insbesondere während der Inanspruchnahme einer Leistung, Personal Trainer Marius Schürmann umgehend, persönlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Im gegenseitigen Einvernehmen wird dann über die Fortsetzung der Leistungserbringung entschieden.
§ 8 Verschwiegenheit
8.1 Personal Trainer Marius Schürmann ist verpflichtet, jegliche Art von Informationen von seinem/ über seinen Kunden vertraulich zu behandeln.
8.2 Der Kunde verpflichtet sich, über etwaige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Personaltrainer Marius Schürmann Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenbedingungen hinaus.
§ 9 Sorgfaltspflicht
Personal Trainer Marius Schürmann ist verpflichtet, vor Beginn einer Personal Training Einheit die trainingsgerechte Bekleidung und Ausrüstung des Kunden zu überprüfen. Außerdem ist der Kunde in das bevorstehende Training und die damit verbundenen speziellen Risiken bzw. Besonderheiten wie z.B. neue und unbekannte Trainingsinhalte oder – methoden einzuweisen. Während der Personal Training Einheit ist Personal Trainer Marius Schürmann verpflichtet, das Trainingsverhalten des Kunden stets zu überwachen und falls erforderlich zu korrigieren.
§ 10 Vertragsdauer & Kündigung
10.1 Jede bei Personal Trainer Marius Schürmann gebuchte Dienstleistung wird vertraglich geregelt und unterliegt den hier beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
10.2 Der Kartenvertrag endet automatisch – ohne dass es einer Kündigung bedarf – mit Inanspruchnahme der im Rahmenvertrag vereinbarten Anzahl von Personal Trainings durch den Kunden oder automatisch nach 6 Monaten. Die ordentliche Kündigung des Kartenvertrages ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Kartenvertrages bleibt aus wichtigem Grund hiervon unberührt.
10.3 Personal Trainer Marius Schürmann ist berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen zu kündigen. Im Voraus gezahlte Vergütungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückgezahlt.
§ 11 Haftungsausschluss
11.1 Personal Trainer Marius Schürmann haften nicht für Schäden, die der Kunde durch Selbstüberschätzung seiner körperlichen Leistungsfähigkeit erleidet. Personal Trainer Marius Schürmann haftet im Übrigen nur für eigenes Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit. Grundsätzlich ist jede Haftung ausgeschlossen, wenn der Kunde sich nicht an die Anweisungen von Personal Trainer Marius Schürmann hält.
11.2 Soweit Leistungen in Räumen und mit Mitteln Dritter erbracht werden, haftet Personal Trainer Marius Schürmann hierfür ebenfalls nicht.